
Shisha-Kohleanzünder
11. August 2022
Steamulation Pro X mini Shisha
11. August 2022Shishabars, Shisha-Cafés gehören längst zum Stadtbild jeder größeren Gemeinde, und auch in kleineren Städten sind sie zu finden. Durch die COVID-19-Welle hat sich dies in den vergangenen zwei Jahren verändert: Der Shisha-Genuss zu Hause ist noch populärer geworden, und der gemütliche Kopfbau mit dem anschließenden Rauchvergnügen im heimischen Wohnzimmer findet immer mehr AnhängerInnen.
Offiziell ist der Einlass in eine Shisha Bar erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Geregelt wird dies durch §10 des Jugendschutzgesetzes, der wie folgt lautet:
„In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.“
Auch wenn häufig behauptet wird, dass das Rauchen bereits ab dem 16. Lebensjahr erlaubt sei: Der Konsum von Tabak in jeglicher Form ist tatsächlich erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Bei tabakfreien Produkten, die folglich auch kein Nikotin enthalten, scheiden sich mitunter die Geister. Nicht selten wird behauptet, dass Dampfpasten und Dampfsteine nicht zu den verbotenen Rauchutensilien gehören würden. Hier greift erneut der § 10 JuSchG:
“[..] Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden. (4) [Das gilt] auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektrisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.”
Zwar werden Dampfpasten und Dampfsteine nicht elektronisch erhitzt, aber auch beim Verdampfen bilden sich die relevanten schädlichen Aerosole. Deshalb verbietet das Gesetz für alle Minderjährigen nicht nur das klassische Shisha-Rauchen, sondern auch die Alternativen.
Jede Person, die einer/einem Minderjährigen den Shisha-Genuss gestattet, macht sich demzufolge strafbar. Dies betrifft Cafébetreiber ebenso wie die Eltern und Händler.
Auch der Rauch einer Shisha setzt Kohlenmonoxid und Teer frei bzw. beinhaltet diese Schadstoffe – Herzerkrankungen und bösartige Tumore, also Krebs, werden dadurch begünstigt oder sogar ausgelöst. Ein Zug an der Wasserpfeife entspricht dem Rauchen von etwa 10 Zigaretten.
Der Jugendschutz sollte hier wirklich sehr ernst genommen werden!





